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Modul H 4 – Außendarstellung und Werbung des Sachverständigen

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Werbemaßnahmen

Beim Auftritt nach außen hat der Sachverständige (ab jetzt: SV) mit seinen Werbemaßnahmen einiges zu beachten, das bedeutet, er kann seinen Werbeauftritt nicht frei gestalten, sondern der SV unterliegt hier den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie den Weisungen seiner Bestellkörperschaft bzw. seiner Zertifizierungsstelle.

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, dass Sie sich umfangreich und schnell mit der Materie, mit wesentlichen Fragen rund um die Außendarstellung des Personenzertifizierten Sachverständigen, vertraut machen.

Der öffentlich bestellte Sachverständige/r unterliegt weiteren Bestimmungen, hier soll nur das Satzungsrecht der Bestellungskörperschaft genannt werden, das gleiche gilt auch für Sachverständige/r, die Mitglieder einer Berufsgenossenschaft sind. Die internen Bestimmungen der Berufskammern sind hier stets zu beachten. Diese Vorschriften, sind stets als Ergänzung zum UWG zu sehen. In diesem Online-Workshop lernen Sie die wesentlichen Dinge, die für Ihre Sachverständigentätigkeit notwendig sind.

Die Lerninhalte

  • Der Auftritt des Sachverständigen
  • Unrechtmäßige Werbehandlung
  • Besondere Regeln für öffentlich bestellte Sachverständige
  • Regelungen bei einer öffentlichen Bestellung und Kammerzugehörigkeit
  • Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung
  • Ergänzende Maßnahmen bei öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen sowie
    Personenzertifizierten Sachverständigen

Nach Abschluss des Online-Workshops erhält der Teilnehmer die Euro-Zert Akademie Teilnehmerbescheinigung!

 

 

 

 

 

 

 

 

Lektion 1 - Der Auftritt des Sachverständigen
Lektion 2 - Unrechtmäßige Werbehandlung
Lektion 3 - Besondere Regeln für öffentlich bestellte Sachverständige
Lektion 4 - Regelungen bei einer öffentlichen Bestellung und Kammerzugehörigkeit
Lektion 5 - Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung
Lektion 6 - Ergänzende Maßnahmen bei öffentlich bestellten Sachverständigen: